Evangelische Gemeinde Wanheimerort
Taufe - Konfirmation - Trauung - Bestattung
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Das sollten Sie wissen
 

Infos zu Taufe - Konfirmation- Trauung - Bestattung - Jubiläen

Wichtige Informationen und häufige Fragen

  • "Ich will mein Kind taufen lassen, wann kann ich da mal zu Ihnen kommen?"
  • "Wann kann ich meine Tochter/meinen Sohn zum Konfirmandenunterricht anmelden?"
  • "Wir wollen kirchlich heiraten - wie geht das bei Ihnen?"
  • "Ich möchte (wieder) in die Kirche eintreten - was muß ich da tun?"
  • "Wie ist der Ablauf der Beerdigungen in Ihrer Kirchengemeinde?"

Das sind häufige Fragen, die uns Pfarrer gestellt werden. Antworten finden Sie auf dieser Seite. 
 

Taufe

Wir taufen in der Regel im Sonntagsgottesdienst und jeden 2. Samstag im Monat.
Dies geht fast an jedem Sonntag, es sei denn, es findet ein außergewöhnlicher Gottesdienst (z. B. Konfirmation) statt. Besonders freuen wir uns über Taufen in den Familiengottesdiensten und den regelmäßigen Taufgottesdiensten am 2. Samstag in jedem Monat im Gemeindehaus Vogelsangplatz. Den aktuellen Predigtplan finden Sie auf der Startseite.

Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, sprechen Sie den für Sie zuständigen Pfarrer an. Wenn Sie nicht wissen, wer für Sie zuständig ist, dann rufen Sie Pfarrer Jürgen Muthmann, Tel:: 0203/72 23 83 oder schicken Sie ein EMail Übrigens: Taufpate kann nur werden, wer einer Kirche angehört! 
   

Konfirmandenunterricht

Der Konfirmandenunterricht beginnt in der Regel mit 12 Jahren. Er beginnt nach den Sommerferien und dauert ca 18 Monate bis zur Konfirmation im April/Mai des übernächsten Jahres. In der Regel werden die Konfirmanden des 1. & 2. Bezirkes zu einer Gruppe zusammengefasst. Die Konfis des 4. Bezirkes bleiben für sich. Der Unterricht findet in der Regel Dienstagnachmittag statt.

Natürlich kann jeder und jede mit seinen Freundinnen und Freunden zusammen kommen. Das kann einfach mit den Pfarrern abgesprochen werden.

Die meisten Fragen kann auch Pfarrer Muthmann beantworten

Hochzeit - Kirchliche Trauung - übrigens ist diese für Gemeindeglieder kostenlos

Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, sprechen Sie bitte Ihren zuständigen Pfarrer an. Die Terminabsprache kann ruhig telephonisch erfolgen. Bitte klären Sie den Termin frühzeitig mit uns ab (mindestens ein halbes Jahr vor der Hochzeit), da es sonst schnell zu Engpässen kommen kann und der Pfarrer und/oder die gewünschte Kirche bereits besetzt sind. Vor der Hochzeit findet dann ein persönliches Gespräch statt. Wenn Sie nicht wissen, wer für Sie zuständig ist, dann melden Sie sich bei Pfarrer Muthmann

Noch ein paar Sätze zu Hochzeiten mit einem katholischen Partner/eine katholischen Partnerin: Eine evangelisch geschlossene Ehe wird von der katholischen Kirche nur unter bestimmten Bedingungen als rechtmäßige Ehe (im Sinne des katholischen Kirchenrechts) anerkannt. Der katholische Partner/die katholische Partnerin sollte rechtzeitig (ca. 6 Wochen vor der geplanten Hochzeit) mit Partner/in zu seinem katholischen Pfarrer gehen und bei ihm die "Dispens von der Formpflicht" beantragen. Das ist ein Antrag auf Anerkennung der evangelisch geschlossenen Ehe durch die katholische Kirche.

Beerdigung

Wenn ein(e) Angehörige(r) von Ihnen gestorben ist, setzen Sie sich bitte zunächst mit einem Bestatter in Verbindung. Dieser übernimmt die Terminabsprachen mit Friedhof und Pfarrer. Wenn der Termin für die Beerdigung feststeht, findet ein Gespräch zwischen dem Pfarrer und den Angehörigen statt. Bei diesem Gespräch wird alles wichtige besprochen: der Pfarrer erhält die für die Beerdigung notwendigen Informationen über den Verstorbenen/die Verstorbene und die Angehörigen werden über den Ablauf der Trauerfeier und der Beisetzung auf dem Friedhof in Kenntnis gesetzt.

Am Sonntag nach der Beerdigung wird in den Gottesdiensten unserer Gemeinde Wanheimerort  für den Verstorbenen und die Angehörigen ein Gebet gesprochen. Zu den Gottesdiensten am Totensonntag (auch Ewigkeitssonntag oder Letzter Sonntag im Kirchenkreis genannt, das ist immer der Sonntag vor dem 1. Advent) werden die Angehörigen der Verstorbenen des abgelaufenen Kirchenjahres eingeladen (in der Regel schriftlich, wenn uns die Adressen vorliegen). In diesen Gottesdiensten wird noch einmal den Verstorbenen gedacht.
Zwei Besonderheiten sind noch wichtig:
- wenn der oder die Verstorbene katholisch war und Sie und die anderen Angehörigen evangelisch sind, können wir in Absprache mit dem katholischen Pfarrer die Beerdigung übernehmen. Umgekehrt ist ebenfalls möglich, dass der katholische Pfarrer einen evangelischen Christen beerdigt, wenn die Angehörigen katholisch sind.
- Anders ist das, wenn der oder die Verstorbene aus der Kirche ausgetreten war. Hier ist es in das Ermessen des jeweiligen Pfarrers gestellt, ob er aus seelsorgerlichen Gründen den Angehörigen gegenüber eine evangelische Beerdigung eines Ausgetretenen übernimmt. In jedem Fall wird im Rahmen der Trauerfeier darauf hingewiesen werden, dass der oder die Verstorbene nicht der Kirche angehört hat. Dies gebietet der Respekt vor den Entscheidungen des oder der Verstorbenen.

"Allgemeine" Informationen zum Thema Beerdigung und Trauer finden sich auf folgender Homepage: http://www.bestatter.de/

   

Silberne/Goldene Hochzeit und höhere Jubiläen

Anlässlich Ihrer Silbernen oder Goldenen oder gar Eisernen Hochzeit sind wir gerne bereit einen Dankgottesdienst mit Ihnen und Ihrer Familie zu feiern. Bitte sprechen Sie hier den Termin rechtzeitig mit dem Pfarrer ab. Solche Dankgottesdienste, in denen auch noch einmal die Brautleute gesegnet werden, finden in aller Regel in einer unserer Kirchen statt. In Gasthäusern oder in Wohnungen können solche Feiern nur dann stattfinden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen nicht anders möglich ist. Allgemeine Voraussetzung für einen derartigen Dankgottesdienst ist natürlich, dass anlässlich Ihrer Grünen Hochzeit eine kirchliche Feier stattgefunden hat. Andernfalls können wir natürlich anlässlich Ihrer Silbernen oder Goldenen Hochzeit eine kirchliche Hochzeit durchführen - mit Traufragen, Eintrag ins Familienbuch usw. (Solche Traugottesdienste kommen tatsächlich immer wieder einmal vor.)